Es ist ein Scheinformat, das bemerken die kritischen Begleiter oder direkten Nachbarn des geplanten Stadtteils in Oberbillwerder. Nachdem über die Jahre bereits mehrere Veranstaltungen
von der IBA Hamburg durchgeführt wurden, stellt man fest, dass Kritik geäußert werden kann. Aber im Endeffekt ändert dies nichts am Vorgehen der Planer. Eine ernsthafte kritische
Auseinandersetzung mit den Gegner des Bauprojekts findet nicht statt. Dies war übrigens genauso erlebbar bei der Erweiterung der JVA Billwerder in unmittelbarer Nachbarschaft zu Oberbillwerder.
Der Preis, den wir alle für das Bauprojekt zahlen müssen, wird überhaupt nicht angesprochen. Die Opfer von Flora und Fauna, die Zerstörung der Kulturlandschaft, die CO2-Bilanz, Verkehrskonzept
und Zweifel am Entwässerungskonzept. Antworten gibt es nicht, erscheinen unglaubwürdig oder schwammig. Man wird vertröstet. Wichtig ist, dass nach außen eine Beteiligung der Bürger suggeriert
wird. Dies geschieht durch zahlreiche Veranstaltungen, Videos, Podcasts, bunte Hochglanz-Webseite usw.. Das kostet Steuergelder. Es hat den Zweck, Oberbillwerder ein positives Image zu
verschaffen. Und dazu gehört auch eine saubere Entstehungsgeschichte. Das ist Greenwashing.
Beteiligung bedeutet Einbindung von Personen oder Gruppen in Entscheidungsprozesse. Diese findet im Planungsprozess für Oberbillwerder nicht statt.
So suggeriert es die IBA: Im Rahmen komplexer Stadtentwicklungsprozesse ist eine umfassende Information und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümerinnen- und eigentümern, lokalen Akteuren, Initiativen, Kammern und Verbänden sowie künftigen Investoren und Bauherren wichtig und zielführend. Wertvolles lokales Wissen der Anwohnerinnen und Anwohner, Ideen, Wünsche und Bedarfe der verschiedenen Interessengruppen sowie konstruktive Kritik unterstützen eine qualitätvolle, zukunftsfähige und nachhaltige Quartiersentwicklung.
Am 8. April 2021, ab 18 Uhr, fand die Öffentliche Plandiskussion zu den Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms statt. Wichtig vor allem deshalb, weil wir gefordert waren, Fragen zu stellen. Entweder vorab per Email oder live während des Online-Meetings. Am besten beides.
Die sogenannte "frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung" fand vom 25. März bis zum 15. April 2021 statt. Stellungnahmen konnten schriftlich oder elektronisch abgegeben werden.
Direkte Eingaben über Internet:
Telefonische Informationen gab es zu den
- Bebauungsplan-Entwürfen über Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
- Änderungen des Flächennutzungsplans bei Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
- Änderungen des Landschaftsprogramms bei Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Was ist Vorweggenehmigungsreife???
Die Vorweggenehmigungsreife besteht, wenn der Entwurf eines Bebauungsplanes alle erforderlichen Verfahrensschritte der formellen Planreife, der vorgezogenen formelle Planreife und der materiellen Planreife absolviert hat.
Das bedeutet, dass zum einen die Erwartung bestehen muss, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes in Kraft treten wird (materielle Planreife ), dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, sich zum Planverfahren zu äußern und dass die Behörde beteiligt wurde (formelle und vorgezogene formelle Planreife ). Wenn ein Bebauungsplanentwurf die Vorweggenehmigungsreife hat, können mit diesem Planrecht Vorweggenehmigungen erteilt werden. (Quelle: https://www.architektur-lexikon.de/)